Stichprobe
Eine Stichprobe ist jene Menge an Einheiten der Grundgesamtheit, die in einer Teilerhebung erfasst werden. Um von der Stichprobe Aussagen auf die Grundgesamtheit projizieren zu können, muss sie deren Struktur möglichst exakt abbilden, d.h. repräsentativ hinsichtlich der vom Untersuchungsziel her relevanten Merkmalsausprägungen für die Grundgesamtheit sein. Mithilfe bestimmter Auswahlverfahren wird sie aus der Grundgesamtheit gezogen, um an ihr die Untersuchung bestimmter Merkmale stellvertretend für die Grundgesamtheit vorzunehmen. Für die Auswahl von Stichproben gibt es verschiedene Methoden, wobei die populärsten wohl Zufallsstichproben, Clusterstichproben und das Quotenverfahren sind.
Von Stichproben kann aber nur dann sinnvoll auf Grundgesamtheiten geschlossen werden, wenn die Stichproben die Grundgesamtheit in allen Merkmalen möglichst gut widerspiegeln, d.h. wenn sie repräsentativ sind. Allen nachfolgend angeführten Auswahlverfahren liegt das Streben zugrunde, ein hohes Maß an Repräsentativität zu erreichen. Es lassen sich 3 Formen von Auswahlverfahren unterscheiden:
- a) Zufallsauswahlverfahren
- b) Bewußte Auswahlverfahren
- c) Mischformen.
Zufallsstichproben kommen diesem oben genannten Prinzip der Repräsentativität am nächsten. Bewusste Auswahlverfahren hingegen, erfüllen es am wenigsten.
