Repräsentative Umfrage

Eine Umfrage ist nur dann repräsentativ, wenn die Verteilung der interessierenden Merkmale der Stichprobe der Grundgesamtheit entspricht, die sie repräsentieren soll. Die Teilmasse, die an der Befragung teilnimmt, sollte also ein verkleinertes, ansonsten aber wirklichkeitsgetreues Abbild der Gesamtmasse darstellen. Nur bei Erfüllung dieser Voraussetzung ist die Möglichkeit zur verzerrungsfreien Hochrechnung der Stichprobenergebnisse auf die Grundgesamtheit möglich. Ist dies gegeben, ist eine Verallgemeinerung von Auswertungsergebnissen, die lediglich auf einer Stichprobe beruhen, für die Grundgesamtheit zulässig.

Bei Umfragen auf Websites sind die Umfragen nicht repräsentativ für die Grundgesamtheit. Meist können nur die Mitglieder dieser Website selber an der Umfrage teilnehmen. Aus diesem Grund kann man höchstens von einer Repräsentativität für die User der Seite sprechen. Eine Bevölkerungsrepräsentative Umfrage ist in diesem Fall nicht gegeben, da die Stichprobe die Gesamtmasse (die deutsche Bevölkerung) nicht abbilden kann.