Grundgesamtheit

Die Grundgesamtheit wird durch alle Einheiten gebildet, auf die definierte Untersuchungskriterien zutreffen. Alle statistischen Einheiten, zu denen eine Aussage getroffen werden soll, wird also als Grundgesamtheit bezeichnet, z.B. “alle Bundesbürger ab 14 Jahre”. Da eine Vollerhebung (hier: die Befragung aller Bürger Deutschlands) meist nicht möglich ist, muss auf die Teilerhebung, die Stichprobe, ausgewichen werden. Diese Stichprobe soll Auskunft über die Meinung aller Bundesbürger Deutschlands geben. Bei kleineren Grundgesamtheiten kann jedoch auch eine Vollerhebung zutreffend sein, wie z.B. bei der Schülern einer Schule.